So ist der Zeitraum zwischen Krankengeldbezügen zu berechnen
| Für erneutes Krankengeld gilt ein Sechs-Monats-Zeitraum (§ 48 SGB V), wenn der Betroffene erneut an derselben Krankheit erkrankt. Diese Frist muss aber nicht durchgehend vor der neuen Arbeitsunfähigkeit liegen, sagt das LSG Hessen.