Freiwillige Pflegeversicherung als Basisvorsorge?

Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind als Basisvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Dies bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG.

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