Insolvenzverfahren: Besonderheiten bei Sozialversicherungsbeiträgen beachten

Der insolvente Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter muss Arbeitnehmer eines Insolvenzbetriebs beitrags- und melderechtlich besonders behandeln. Dem Eintritt des Insolvenzereignisses kommt dabei in der Sozialversicherung besondere Bedeutung zu.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen