BGH mit Grundsatzentscheidung in der D&O

Ein Geschäftsführer haftet in der Regel für verursachte Schäden gegenüber seinem Arbeitgeber. Noch schwieriger wird die Lage für den Verantwortlichen, wenn er Zahlungen nach dem Eintritt der Insolvenzreife einer GmbH vornimmt, die sogenannte Massens ...

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