Gericht: Jobcenter muss Kosten für Computer für Schülerin übernehmen
ERFURT (dpa-AFX) - Das Jobcenter muss in Thüringen die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Eine entsprechende Entscheidung traf das Landessozialgericht bereits am 8.