Keine KVdR bei Leistungsanspruch gegenüber ausländischem Gesundheitssystem

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Rentenantragsteller nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, sofern bei Antragstellung einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesund ...

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