Widerspruchslose Hinnahme der Abrechnung ist kein Anerkenntnis

Im konkreten Fall verlangt der Versicherungsvertreter von dem Versicherer die Erteilung eines Buchauszugs, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit des Buchauszuges sowie die Zahlung einer Provision.

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