BSG konkretisiert Vorliegen eines Wegeunfalls beim Weg von einem dritten Ort
Das Bundessozialgericht hatte in zwei Fällen zu entscheiden, ob auf dem Arbeitsweg auch ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, wenn der Betreffende den Arbeitsweg von einem anderen Ort als der Familienwohnung antritt.