| Mit der am 23.04.2021 in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. So steigt der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf ...