Nachvertragliche Kundenansprache ist nicht immer verboten

Die nachvertragliche Kundenansprache ausgeschiedener Vertreter kann eine unerlaubte wettbewerbliche Handlung darstellen. Dass dies jedoch nicht immer der Fall ist, zeigt eine Entscheidung des OLG Brandenburg.

experten.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen