Sind freiwillige Helfer in der Flutkatastrophe gesetzlich unfallversichert?
Viele Freiwillige sind bereits vor Ort oder haben vor, in die betroffenen Gebiete zu reisen, um zu helfen - auch wenn sie sich bei den beschwerlichen Aufräumarbeiten selbst in Gefahr bringen. Greift hier der gesetzliche Unfallschutz?