Der zumeist völlig unsubstanziierte dolo agit-Einwand im Rechtsstreit aus abgetretenem Recht

| Aus abgetretenem Recht des Geschädigten klagt der Schadengutachter, der Abschleppunternehmer oder die Werkstatt restlichen Schadenersatz ein. Der Kern des Vortrags lautet, dass sich der Inhalt des Anspruchs durch die Abtretung nicht geändert hat.

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