BGH: Keine pauschale Mietminderung wegen Corona, aber...

? grundsätzlich ist eine Mietminderung erlaubt, wenn die Risikoverteilung beachtet wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Leistungen aus der BSV muss sich der Mieter allerdings anrechnen lassen. Zur BSV steht nächste Woche eine Entscheidung an.

procontra aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen