Versicherungsschutz bei fehlerhaftem Handeln des Versicherungsmaklers
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Versicherungsmakler pflichtwidrig handelt, indem er es unterlassen hat, ein bestimmtes Risiko abzudecken, obwohl der VN für dieses Risiko Versicherungsschutz erhalten konnte.