Amtsgericht München: Corona ist keine Naturkatastrophe

Haftet eine Reiseabbruchversicherung bei Naturkatastrophen, deckt sie nicht automatisch auch die Folgen der Corona-Pandemie ab. Demnach sei die Pandemie keine Naturkatastrophe im herkömmlichen Sinne. (AG München, Az.: 275 C 23753/20).

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