LG Koblenz: Gemeinde muss für Astbruch am Waldrand aufkommen

Hat ein Autobesitzer sein Fahrzeug an einem Waldrand geparkt, muss die Gemeinde im Falle eines Astbruches für den Schaden aufkommen. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Fahrzeughalter entsprechend geklagt.

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