Pflichten des Maklers bei Umdeckungen

Nach der Rechtsprechung ist der Beratungsbedarf des VN besonders groß, wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ansteht. In diesen Fällen besteht eine besondere Erwartungshaltung, da der VN einen nahtlosen Übergang anstrebt.

AssCompact aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Vertrieb - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Vertrieb - Meistgelesen