BGH: Wer Immobilien verkauft, muss über anstehende Sanierung aufklären

Verkäufer von Immobilien müssen Kaufinteressenten aufklären, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn sie den Interessenten Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen sie dies entnehmen können.

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