Verbandsklagerecht: Haftpflichtversicherern drohen Massenschäden

Für die Verbraucher haben sich die rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadenerstatz verbessert. Einzelklagen, die mit hohen Hürden versehen sind, seien nicht mehr notwendig. Schon ab 50 Betroffenen ist eine Verbandsklage möglich.

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