Entscheidung der EU: Recht auf Reparatur kommt

Im März 2023 hatte die EU-Kommission neue Regeln zur Förderung von Reparaturen vorgelegt. Seitdem wird europaweit über ein Recht auf Reparatur diskutiert. Künftig sollen Bürger von den Herstellern verlangen können, dass defekte Geräte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung repariert statt ausgetauscht werden.

Manches ist einfach erhaltenswert, alltägliche Geräte müssen reparierbar sein.

Unternehmen sollen verpflichtet werden, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones zu reparieren. Noch ist die Liste der reparaturpflichtigen Produkte kurz. Sie soll aber langfristig um weitere Güter ergänzt werden. Werden Produkte repariert, müssen die Hersteller die gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr verlängern. Außerdem sollen die Nutzer die Möglichkeit erhalten, sich für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zu leihen.

Die Unternehmen müssen die Bürger aktiv über dieses Recht informieren. Auch die Kosten für Ersatzteile, die nach Ablauf der Garantiezeit anfallen, müssen sie künftig offenlegen. Entsprechende Ersatzteile und Werkzeuge müssen die Unternehmen dann zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen.

Ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf, der die Details regelt, liegt noch nicht vor. Die ersten Reaktionen sind daher verhalten positiv. Das könnte ein echter Gamechanger für die Reparaturbranche werden, heißt es beim „Runden Tisch Reparatur“. Die genaue Ausformulierung des Gesetzestextes bleibt abzuwarten, ob eventuell noch Schlupflöcher aufgenommen werden.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen nun noch das EU-Parlament und der Rat dem Kompromiss zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten das EU-Recht in nationales Recht umsetzen.

Frankreich ist hier schon einen Schritt weiter. Hier verpflichtet das Verbrauchergesetz die Hersteller ab Anfang 2022, verbindlich über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren. Zudem müssen die Unternehmen die Fertigungszeichnung eines Ersatzteils zur Verfügung stellen. Ist ein Ersatzteil nicht mehr auf dem Markt erhältlich, können Nutzer es dann mit einem 3D-Drucker selbst herstellen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, fehlt allerdings noch eine Verordnung, die derzeit in Vorbereitung ist.