Sturmflut-Klausel: Kommt es nach dem Ostseehochwasser zur Musterklage?

Ist der Begriff "Sturmflut“ in den Bedingungswerken der Versicherer hinreichend definiert? Nach der Jahrhundertflut im vergangenen Oktober soll nun auf dem Rechtsweg geklärt werden, ob die daraus entstandenen Schäden tatsächlich vertraglich ausgeschl ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Komposit - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Komposit - Meistgelesen