Achtung, Immobilien-Besitzer: Vorsicht vor dieser Steuerfalle
Wer als Berufstätiger am auswärtigen Arbeitsort eine Wohnung hat, kann dafür monatlich Ausgaben bis 1000 Euro absetzen. Für die in Metropolen fällige Zweitwohnsteuer gibt es aber keinen Extra-Bonus. Welche Kosten zusätzlich absetzbar sind ...