Das Landgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 13. März 2025 erstmals die Stiftung Warentest zu Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Produkttests verurteilt. LTO berichtet über einen Rechtsstreit zwischen Pyrexx und der Stiftung Warentest (LG Frankfurt, Az. 2-03 O 430/21, Urteil vom 13. März 2025).
Der Fall
Ein Unternehmen namens Pyrexx, Hersteller von Rauchwarnmeldern, erhielt Ende 2020 im Test der Stiftung Warentest die Note "mangelhaft". Nach diesem vernichtenden Urteil sank der Umsatz des Unternehmens erheblich. Pyrexx leitete rechtliche Schritte ein, zunächst mit dem Ziel einer Unterlassungsverfügung.
Prozessverlauf
Während das Unternehmen in Köln noch scheiterte, wendete sich das Blatt vor dem Landgericht Frankfurt. Dort musste die Stiftung Warentest die Prüfberichte des beauftragten belgischen Prüfinstituts offenlegen. Dabei stellte sich heraus, dass bei den Tests die maßgebliche DIN-Norm nicht eingehalten wurde - die Rauchentwicklung bei den Testfeuern war zu gering, um von den Rauchmeldern erkannt zu werden.
Rechtliche Begründung
Das Landgericht Frankfurt erkannte an, dass die Stiftung Warentest sich das Verschulden des belgischen Prüfinstituts zurechnen lassen muss. Die Richter argumentierten, dass die Stiftung bei Produkttests eine besondere Verantwortung trage, da negative Testergebnisse erhebliche wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können. Die Stiftung könne die Verantwortung nicht einfach an ein Prüfinstitut delegieren.
Folgen
Die Forderung von Pyrexx beläuft sich auf mehr als 7,7 Millionen Euro. Das Gericht hat bislang nur die grundsätzliche Schadensersatzpflicht festgestellt; über die Höhe des Schadensersatzes wird noch entschieden.
Die Stiftung Warentest hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihr Sprecher argumentiert, dass eine Haftung für Fehler in Prüfinstituten "ein unüberschaubares Risiko" darstellen würde und die Stiftung dann keine vergleichenden Warentests mehr in bewährter Weise durchführen könnte.
Bedeutung
Nach Angaben des Klägeranwalts ist dies das erste erfolgreiche Schadensersatzverfahren gegen die Stiftung Warentest wegen eines Warentests. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für künftige Fälle haben.
Kommentare
Ein Test muss sich doch nicht darauf beschränken, ob DIN-Normen eingehalten wurden. Eine Wertung aufgrund strengerer Anforderungen als nur DIN-Normen - also hier einer Rauchentwicklung, die ein Rauchmelder nach nur DIN-Normen noch nicht erkennen muss, aber eben manche dann doch erkennen können - ist nicht von vornherein falsch. Es mag ja sein, dass ein Produkt, das gerade nur die DIN-Normen erfüllt, bei der Frage, ob es mangelhaft in dem Sinne sei, dass es deshalb nicht hätte in Verkehr gebracht werden dürfen, rechtlich nicht als mangelhaft zu werten ist. Das heißt aber doch nicht, dass ein Testinstitut keine schärferen als diese Mindestanforderungen haben darf, und ein solches Produkt gemessen an diesen dann nicht doch als mangelhaft werten kann. Weil es eben nur die Mindestanforderungen nach DIN einhält.