Baumfällkosten nach Sturmschaden mitversichert?

Das Landgericht Oldenburg entschied, dass eine Wohngebäudeversicherung, die die Aufräumkosten für durch Sturm umgestürzte Bäume mitversichert, nicht für das Fällen und den Abtransport aufkommen muss.

VersicherungsJournal aufrufen

Aktuell im Gespräch

Komposit - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Komposit - Meistgelesen