Im Makler und Vermittler Podcast spricht Gastgeber Nicolas Vogt mit Prof. Michael Hauer über ein oft missverstandenes Altersvorsorgeprodukt: die Basisrente. Der Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung räumt mit einigen Mythen auf und zeigt, warum die Basisrente für weit mehr Menschen interessant ist als viele denken. Ab einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro kann sich die Basisrente bereits rechnen.
Die Leibrente als Lösung, nicht als Problem
Einer der häufigsten Einwände gegen die Basisrente: Man bekommt das Geld nur als Leibrente ausgezahlt. Doch genau das ist laut Hauer der entscheidende Vorteil. "Wer lebenslange Ausgaben hat, braucht lebenslange Einnahmen", erklärt der Professor. Das Langlebigkeitsrisiko werde oft unterschätzt. Eine heute 50-jährige Frau erreicht mit 55 Prozent Wahrscheinlichkeit das 90. Lebensjahr.
Hauer betont, dass viele Berater ihre eigene Risikofreude auf Mandanten übertragen würden. Die meisten Menschen hätten jedoch ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und suchten genau diese garantierte lebenslange Versorgung.
Vererbbarkeit: Das Geld ist nicht weg
Ein weiterer Mythos betrifft die angebliche Nichtvererbbarkeit. Tatsächlich ist nur die Kapitalvererbung ausgeschlossen. Das vorhandene Kapital wird im Todesfall als Leibrente auf den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder übertragen. Bei Rentengarantiezeiten bis 90 Jahre ist selbst bei frühem Tod eine Absicherung gewährleistet.
Für Singles ohne Hinterbliebene ist das Kapital zwar tatsächlich weg, doch Hauer argumentiert: "Wer früher verstirbt, braucht das Geld nicht mehr. Wer länger lebt, profitiert extrem von denen, die früher gestorben sind."
Nicht nur für Selbstständige
Die Basisrente wurde ursprünglich für Selbstständige konzipiert, doch das bedeutet keineswegs, dass sie ausschließlich für diese Gruppe geeignet ist. Ab einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro lohnt sich die Basisrente bereits, so Hauer. Besonders gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte und Freiberufler profitieren von den steuerlichen Vorteilen.
Freiberufler wie Ärzte und Apotheker haben einen besonderen Vorteil: Während freiwillige Einzahlungen ins Versorgungswerk im Todesfall nur zu 60 Prozent an die Witwe ausgezahlt werden, erhält diese bei der Basisrente die volle Rente. "Man verschenkt 40 Prozent, wenn man als Freiberufler nicht die Basisrente für die Ehefrau nutzt", rechnet Hauer vor.
Der Break Even Punkt: 75 statt 120 Jahre
Die Behauptung, man müsse 120 Jahre alt werden, um sein Geld zurückzubekommen, bezeichnet Hauer als "fachlich echten Unsinn". Mit dem Basisrentenrechner des IVFP lasse sich nachweisen: Nach durchschnittlich acht bis neun Jahren hat man die Netto-Beiträge wieder heraus. Eine Frau, die mit 67 in Rente geht, hat ihr Geld also spätestens mit 76 zurück.
Diese Berechnungen berücksichtigen die Netto-Renten nach Steuern im Vergleich zu den Netto-Beiträgen nach Steuerersparnis. Wer die vollen Beiträge ohne Steuereffekt gegenrechnet, kommt zu völlig falschen Ergebnissen.
Steuerliche Vorteile seit 2023 massiv verbessert
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente zu 100 Prozent absetzbar. Gleichzeitig wurde durch das Wachstumschancengesetz 2024 die Besteuerung im Alter gestreckt. Erst ab Rentenbeginn 2058 werden 100 Prozent der Rente besteuert. Wer 2025 in Rente geht, muss nur 83,5 Prozent versteuern. Und dieser Prozentsatz bleibt lebenslang festgeschrieben.
Hauer erklärt das Kohortenmodell: "Die 16,5 Prozent, die steuerfrei sind, bleiben als absoluter Betrag lebenslang steuerfrei." Nur die Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent versteuert.
Bei Verheirateten können bis zu 58.688 Euro jährlich abgesetzt werden. Bei 10.000 Euro Einzahlung und 40 Prozent Grenzsteuersatz erhält man 4.000 Euro vom Finanzamt zurück, die man in die dritte Schicht investieren kann.
Freie Anlagestrategie ohne Garantieverpflichtung
Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es bei der Basisrente keine Einschränkungen bei der Anlagestrategie. Institutionelle Anteilsklassen, ETFs und individuelle Fondsstrategien sind möglich, alles steuerfrei während der Ansparphase. Die Kombination aus 100 Prozent Absetzbarkeit und freier Anlagewahl erzeugt einen beachtlichen Renditehebel.
Das optimale Konzept: Basisrente plus dritte Schicht
Hauer empfiehlt eine Kombination: Die Basisrente als Sockel für die lebenslange Versorgung, ergänzt um die dritte Schicht für Flexibilität. Die Steuerersparnis aus der Basisrente kann direkt in eine Fondspolice oder ein ETF-Depot fließen. So entsteht aus 50.000 Euro Einzahlung ein Anlagevolumen von 70.000 Euro.
Besonders für die Generation 50 plus ist das interessant. Ein 60-jähriger Selbstständiger berichtete Hauer nach einem Vortrag, wie erleichtert er war zu erfahren, dass es für Altersvorsorge nicht zu spät sei. Je kürzer die Laufzeit, desto größer der steuerliche Hebel durch die niedrigere Besteuerung im Alter.
Die Basisrente als Altersvorsorge für Frauen
Hauer selbst hat keine Basisrente, seine Frau schon. "Die Frau lebt länger, und wir haben den Unisex-Tarif. Bei gleicher Einzahlung bekommt die Frau die gleiche Rente, aber länger." Bei Zusammenveranlagung ist die steuerliche Wirkung identisch, egal wer den Vertrag hat.
Frauen seien bei Kundenveranstaltungen auch realistischer und ernster beim Thema Altersvorsorge. Mit klassischen Erziehungszeiten haben sie oft höheren privaten Vorsorgebedarf als ihre Ehemänner.
Praxistipps für Makler
Die Hälfte aller Basisrenten-Beiträge erfolgt über Zuzahlungen oder Einmalbeiträge. Makler sollten ihre Kunden jährlich automatisiert anschreiben und auf die Möglichkeit von Zuzahlungen hinweisen. Das schafft regelmäßige Touchpoints und zusätzliches Beitragsvolumen.
Bei der Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Vorsicht geboten: Der BU-Anteil darf maximal 50 Prozent betragen, was zu hohen Gesamtbeiträgen führt. Nur in Einzelfällen ist diese Kombination sinnvoll.
Alternative zur Beitragsentlastung in der PKV
Für Privatversicherte kann die Basisrente eine attraktive Alternative zur Beitragsentlastung im Alter sein. Der Vorteil: Das Geld ist nicht verloren, falls man doch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. Die monatliche Basisrente kann die monatlichen PKV-Beiträge im Alter decken, mit voller steuerlicher Absetzbarkeit während der Ansparphase.
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