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Wenn Mitarbeitende länger arbeiten: bAV wird zum Beratungsfall für Makler



Immer mehr Beschäftigte bleiben über das gesetzliche Rentenalter hinaus im Job. Für Unternehmen ist das eine Chance – für Makler ein wachsendes Beratungsfeld mit hoher Relevanz. Denn sobald Rente und Weiterbeschäftigung zusammenkommen, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) komplex.

Warum das Thema jetzt auf die Agenda gehört

Der Trend ist eindeutig: Ältere Mitarbeitende bleiben länger aktiv im Berufsleben. Laut Statistischem Bundesamt lag die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen 2024 bereits bei 21 Prozent.
Für Unternehmen bedeutet das: Know-how bleibt erhalten, Fachkräftelücken werden abgefedert. Gleichzeitig entstehen neue Fragestellungen rund um Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht – insbesondere bei der bAV.
Hier können Makler Orientierung bieten: als strukturierende und lösungsorientierte Berater.

Der kritische Punkt: bAV im „Rentnerarbeitsverhältnis“

Bezieht ein Mitarbeitender bereits Altersrente und arbeitet weiter, entsteht ein sogenanntes Rentnerarbeitsverhältnis. Für die bAV ist das ein Sonderfall.
Entscheidend sind immer:

  • die konkrete Versorgungszusage

  • bestehende Versorgungsordnungen

  • der gewählte Durchführungsweg

Fehlen klare Regelungen, drohen Unsicherheit, Haftungsrisiken und unnötiger Abstimmungsaufwand.

Drei typische Praxisfälle – und wo Makler ansetzen sollten

In der Beratung sind immer wieder drei zentrale Fragen zu betrachten:

1. Beginn oder Ruhen der Betriebsrente
Startet die Auszahlung automatisch mit Erreichen des Rentenalters – oder wird sie aufgeschoben, solange weitergearbeitet wird?

2. Neue Ansprüche trotz Rentenbezug
Entstehen durch die Weiterbeschäftigung zusätzliche Anwartschaften – oder ist die Versorgung abgeschlossen?

3. Fortführung von Beiträgen
Sind weitere Einzahlungen (z. B. via Entgeltumwandlung) überhaupt zulässig? 
Ohne klare Regelung meist nicht.

Die Antworten liegen ausschließlich in den bestehenden Versorgungswerken – und genau hier entsteht Beratungsbedarf.

Klare Struktur statt Einzelfall-Chaos: So positionieren sich Makler

Makler schaffen echten Mehrwert, wenn sie Unternehmen systematisch durch diese Fragestellungen führen. Entscheidend sind:

  • Analyse der Versorgungsordnung: Was ist geregelt – und was nicht?

  • Definition des Rentenbeginns: Klarheit über Start und Auszahlungslogik

  • Saubere Dokumentation: Grundlage für Rechtssicherheit und Verwaltung

  • Transparente Kommunikation: Verständliche Informationen für Mitarbeitende

Eine strukturierte Vorgehensweise reduziert Komplexität – und stärkt die eigene Position als strategischer Partner.

 

Praxishilfe: Die Checkliste für Ihre Beratung

Eine kompakte Checkliste für die Beratung von Unternehmen bei Weiterbeschäftigung im Rentenalter finden Sie hier:

=> [Zur Checkliste im Blogartikel]

Vertiefende Informationen zum Thema Versorgungsordnung:

=> [Zum ausführlichen Fachbeitrag]

 

Fazit: Beratungschance statt Sonderfall

Die Weiterbeschäftigung im Rentenalter wird zum Regelfall – und macht die bAV zu einem aktiven Beratungsfeld. Makler, die hier Klarheit schaffen, positionieren sich nicht nur als Problemlöser, sondern als langfristige Partner ihrer Firmenkunden.
 

Kontakt

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