Seit Jahren stehen Zahlungen der GKV an im Ausland lebende Familienangehörige immer wieder im Fokus politischer Debatten. Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage kommt zu einem überraschenden Ergebnis, betrachtet man den Vergleichsmaßstab.
Worum es in der Anfrage geht
Auslöser der Debatte war laut Deutschem Ärzteblatt eine Anfrage der AfD, die sich auf einen Bericht des Focus stützte. Demnach überwies die gesetzliche Krankenversicherung zwischen 2020 und 2023 rund 90 Millionen Euro an mitversicherte Familienangehörige im Ausland. Mit etwa 60 Millionen Euro entfiel der Großteil auf die Türkei, der Rest auf Empfänger in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien. Die Mittel gingen an Angehörige von Beschäftigten, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Die rechtliche und historische Grundlage
Grundlage der Zahlungen sind die Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1964 sowie mit Jugoslawien aus dem Jahr 1968. Die Bundesregierung verweist auf die historische Verantwortung, die mit der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte entstanden sei. „Mit der Anwerbung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Türkei übernahm die Bundesrepublik Deutschland auch die Verantwortung für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien“, heißt es in der Antwort. Die Familienversicherung habe weiterhin Bedeutung für einen Teil der mehr als 500.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Türkei, deren Familien im Heimatland geblieben sind.
Das Spareffekt-Argument der Bundesregierung
Den zentralen Punkt der Antwort bildet die Kostenrechnung. Statt einer Mehrbelastung entstünden der Versicherung sogar erhebliche Einsparungen. „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihrem Heimatstaat leben, sondern von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen beziehungsweise hier zu wohnen, Gebrauch machen“, zitiert das Deutsche Ärzteblatt aus dem Schreiben. Der Anteil der jährlichen Erstattungsbeträge an den Gesamtkosten der Versicherung liege bei rund 0,01 Prozent und sei damit keine beitragssatzrelevante Größe. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes flossen zwischen 2022 und 2025 rund 44,9 Millionen Euro in die Türkei. Zum Jahresende 2025 lebten rund 1,52 Millionen Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Umgekehrt vermeide das Abkommen für deutsche Beschäftigte und Arbeitgeber eine doppelte Versicherungspflicht bei Entsendungen.
Einwände gegen den Vergleichsmaßstab
Diese Argumentation stößt auf Widerspruch. Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass die kostenlose Familienmitversicherung im Inland derzeit aufgrund politischer Reformbestrebungen zur Disposition steht. Wenn dieses Recht für in Deutschland Versicherte eingeschränkt wird, gerät die aktuelle Begründung der Bundesregierung ins Wanken, da der Bezugspunkt ja ein anderer geworden ist. Die im Inland abgebaute Leistung könne nicht länger als selbstverständlicher Maßstab herangezogen werden, um Zahlungen ins Ausland zu rechtfertigen. Genau diese mögliche Ungleichbehandlung dürfte der Anlass für die parlamentarische Anfrage gewesen sein.
Auch die Dauer der Regelung wird kritisiert. Die Anwerbeabkommen seien als Ausnahme konzipiert worden und die damals angeworbenen Arbeitskräfte dürften inzwischen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sein. Es bleibt daher offen, welcher Personenkreis heute noch erfasst wird und wann die Regelung ausläuft. In Zeiten von Sparmaßnahmen und im Sinne von Gerechtigkeit sei eine Summe von 90 Millionen Euro keine zu vernachlässigende Größe.



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