Neobroker gegen Lebensversicherer: Der Wettbewerb verlagert sich

Mit dem Ende der Riester-Rente startet zum 1. Januar 2027 ein neues System der geförderten privaten Altersvorsorge. Die Reform bringt höhere Zulagen, einen erweiterten Förderkreis und ein staatliches Angebot, wirft aber auch Fragen zur Verständlichkeit und zur tatsächlichen Wirkung für die Versicherten auf. Im Assekurata-Podcast ordnen Geschäftsführer Dr. Reiner Will, Professor Dr. Matthias Wolf von der TH Köln und Lebensversicherungsexperte Lars Heermann die Neuerungen ein.

Vier zentrale Änderungen gegenüber dem Entwurf

Gegenüber dem Entwurf vom Dezember 2025 hat der Gesetzgeber in vier Bereichen nachgesteuert. Der Förderkreis wurde deutlich ausgeweitet und schließt nun auch Selbstständige und weitere Erwerbstätige ein. Der Effektivkostendeckel im Standardprodukt sank von 1,5 auf 1 Prozent. Neu hinzu kam ein staatliches Angebot innerhalb des Standarddepots. Zudem änderte sich die Systematik der Zulagen: Beiträge bis 360 Euro werden mit 50 Prozent gefördert, darüber hinaus bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro mit 25 Prozent. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr bei einem Mindestbeitrag von 120 Euro. Die Kinderzulage beträgt künftig 100 Prozent bis zu einer Grenze von 300 Euro je Kind.

Kritischer Blick auf die staatliche Lösung

In der Lebensversicherungsbranche stößt das staatliche Angebot auf deutliche Vorbehalte. Der Staat lege die Regeln fest, überwache sie und trete zugleich selbst als Anbieter auf, so die Kritik von Heermann. Fraglich sei zudem, ob eine staatliche Lösung zum Starttermin überhaupt einsatzbereit sei, da Kapitalanlage, Serviceinfrastruktur und Zulagenabwicklung erst aufgebaut werden müssten. Nach anfänglicher Zurückhaltung ist die Stimmung in der Branche insgesamt optimistischer geworden. Viele Anbieter sähen im neuen System einen Markt mit neuen Beratungsanlässen.

Zulagenhöhe oft ohne praktische Wirkung

Professor Wolf verweist auf die Wechselwirkung von Zulage und Steuervorteil. Das Finanzamt vergleicht beide und gewährt jeweils den höheren Betrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro entspricht der Steuervorteil auf 1.800 Euro genau den 540 Euro Grundzulage. In diesem Fall spielt die Höhe der Zulage keine Rolle, da der Steuervorteil greift. Gemessen als Renditevorteil gegenüber einem ungeförderten Produkt ergeben sich für eine 30-jährige Person mit 40.000 Euro Einkommen rund 42 Basispunkte, im alten und neuen System nahezu identisch. Relevanz gewinnt die höhere Zulage erst bei Familien mit Kindern. Dort steigt der Vorteil im neuen System auf 71 Basispunkte, weil die Zulage schneller den Steuervorteil übersteigt.

Rendite entscheidet über die Versorgungslücke

Für eine mit 25 Jahren beginnende Person mit 40.000 Euro Bruttoeinkommen liegt die Nettoersatzquote aus der gesetzlichen Rente bei knapp 50 Prozent. Ein jährlicher Beitrag von 1.800 Euro hebt diese Quote auf 62 Prozent, gerechnet mit einer Nettorendite von 3 Prozent. Bei 5 Prozent steigt sie auf 75 Prozent, bei 5,5 Prozent auf die häufig genannte Zielmarke von 80 Prozent. Um diese Marke allein über den Beitrag zu erreichen, wären mehr als 3.800 Euro jährlich nötig, was über 16 Prozent des Nettoeinkommens entspräche. Die Renditechancen der neuen Produkte sind damit der entscheidende Hebel.

Chancen für Lebensversicherer in der Auszahlungsphase

In der Ansparphase ähnelt das Modell dem Geschäft der Neobroker, was den Wettbewerb verschärft. Ihre Stärke können Lebensversicherer vor allem in der Auszahlungsphase ausspielen, etwa über lebenslange Renten, flexible Auszahlpläne und Kombinationsmodelle. Denkbar ist die Entnahme von 30 Prozent des Kapitals bei Rentenbeginn, verbunden mit einem Entnahmeplan und einer aufgeschobenen Rente ab 85 Jahren. Parallel steht die gesetzliche Rente unter Reformdruck. Diskutiert werden die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, eine stärkere Kapitaldeckung sowie die Einbeziehung weiterer Personenkreise, idealerweise verzahnt statt isoliert betrachtet.

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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