Recht auf Vergessenwerden: Wie weit reicht der Schutz für Krebsüberlebende?

Die SPD will Krebsüberlebenden den Zugang zu privaten Lebens- und Krankenversicherungen erleichtern. Die Versicherungswirtschaft stimmt dem Ziel zu, lehnt aber kurze Pauschalfristen ab. 

Der Vorstoß der SPD

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 29. Juli 2026 von Herbert Fromme fordert das SPD-Präsidium ein „gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung". Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen solle „die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden" können. Im Gespräch ist eine Frist von fünf Jahren. Initiiert wurde der Vorstoß von Abgeordneten, die selbst an Krebs erkrankt waren.

Betroffen sind viele Menschen: Mehr als fünf Millionen Personen in Deutschland haben oder hatten Krebs. Während die gesetzlichen Kassen jeden aufnehmen müssen, prüfen private Krankenversicherer und Lebensversicherer die medizinische Historie im Detail. Die Folge sind Ablehnungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Praktische Konsequenzen hat das etwa bei der Immobilienfinanzierung, für die Banken regelmäßig eine Risikolebensversicherung verlangen.

Die Position der Versicherungswirtschaft

Der GDV begrüßt das Anliegen, verlangt aber eine differenzierte Ausgestaltung. „Die Versicherungswirtschaft unterstützt faire Chancen für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben", erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, in einer Mitteilung vom 29. Juli 2026. „Dazu gehört auch ein angemessener Zugang zu Versicherungsschutz; die SPD greift mit ihrem Vorschlag ein wichtiges Anliegen auf."

Zugleich müsse die Fairness innerhalb der Versichertengemeinschaft gewahrt bleiben. „Kurze pauschale Fristen werden den medizinischen Unterschieden nicht gerecht", so Schumann. Erforderlich seien „differenzierte Fristen, klare Anwendungsbereiche und tragfähige Grenzen". In einem Positionspapier von 2024 nannte der GDV zwölf Jahre für Todesfallrisiken in der Risikolebensversicherung und 15 Jahre für übrige Risiken.

Auch der PKV-Verband bleibt zurückhaltend. Geschäftsführer Dominik Heck verweist gegenüber der Süddeutschen Zeitung auf eine kanadische Studie: „Selbst bei Personen, die bereits fünf Jahre krebsfrei überlebt hatten, lag das Risiko für eine weitere Krebserkrankung noch etwa doppelt so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung."

Kritik aus der Petitionsinitiative

Tobias und Rebecca Burggraf, Initiatoren der Onlinepetition recht-auf-vergessen.de, werten das GDV-Papier als Abschwächung. Der Verband lehne das Recht auf Vergessenwerden nicht offen ab, wolle aber „aus einem klaren gesetzlichen Schutz nach Ablauf einer festen Frist eine weiterhin risikobasierte Einzelfallregelung machen".

Kritisch sehen die Initiatoren vor allem die fortbestehende Offenlegungs- und Verwertungslogik. Solange die Diagnose angegeben werden müsse und lediglich Prämienzuschläge entfielen, entstehe „kein Recht auf Vergessenwerden, sondern nur ein begrenztes Prämienprivileg". Gefordert werden vier Verbote nach Fristablauf: Kein Fragerecht, keine Offenlegungspflicht, keine Verwertung bekannt gewordener Angaben und keine Benachteiligung. Zudem dürfe der Schutz nicht auf Todesfallabsicherung beschränkt bleiben, sondern müsse Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung einschließen.

Der Einwand der Verbraucherschützer

Der Aktuar und Verbraucherschützer Axel Kleinlein hält den aktuariellen Einwand für inkonsequent. „Nach reiner Lehre würde das Recht auf Vergessen den aktuariellen Grundsätzen widersprechen", sagt er der Süddeutschen Zeitung. „Das gilt aber nur, wenn diese reine Lehre auch konsequent umgesetzt würde." Sein Beispiel: „Bei Vorerkrankung wird eine Risikolebensversicherung teurer, aber eine Rentenversicherung nicht billiger." Verwende die Branche medizinisches Vorwissen nur zulasten der Versicherten, sei das Recht auf Vergessen eine „angemessene Antwort auf diese Rosinenpickerei".

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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