Meine Damen und Herren,
willkommen zum Wochenrückblick aus der Welt der Versicherungen. Die 37. Kalenderwoche hat der Maklerschaft eine gute und eine unbequeme Nachricht gebracht, beide zum selben Thema. Fangen wir mit der guten an.
OLG München: Ohne Auftrag keine Pflicht
Das OLG München hat mit Beschluss vom 7. August klargestellt, dass die Beratungspflicht des Maklers nicht weiter reicht als sein Auftrag. Geklagt hatte ein Motorradfahrer, der 2023 über ein Online-Vergleichsportal Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgeschlossen hatte, ohne jeden persönlichen Kontakt. Nach einem selbst verschuldeten Unfall verlangte er mindestens 200.000 Euro Schadensersatz, weil ihn niemand auf eine Fahrerschutzversicherung hingewiesen hatte. Das Landgericht verweigerte schon die Prozesskostenhilfe, das OLG wies die Beschwerde zurück.
Die Begründung ist für uns alle lesenswert. Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter mit weitreichenden Pflichten, aber diese Pflichten beziehen sich auf das ihm übertragene Risiko. Erweiterte Erkundigungspflichten greifen nur bei erkennbarem Anlass durch besonders augenfällige Umstände. Ein privat genutztes Motorrad mit 3.000 Kilometern Jahresfahrleistung ist kein solcher Umstand. Und für Vergleichsportale gelten dieselben Maßstäbe wie für den klassischen Vertrieb.
Der eigentliche Grund für den Sieg steht aber nicht im Gesetz, sondern in der Akte. In der Beratungsdokumentation war festgehalten, dass der Kunde Bedarf allein im Kfz-Bereich geäußert, darüber hinaus ausdrücklich keine Beratung gewünscht und auch eine Basisberatung abgelehnt hatte. Fachanwalt Tobias Strübing bringt es auf den Punkt: Gewonnen wurde dieser Fall mit der Dokumentation. Ohne den klar festgehaltenen Beratungsverzicht wäre die Sache vermutlich anders ausgegangen. Meine Übersetzung für den Alltag: Auftragsumfang und Verzichte gehören sauber ins Protokoll, idealerweise zusätzlich in den Maklervertrag. Ein Spartenmaklervertrag ist keine Förmelei, sondern eine Verteidigungslinie.
Und jetzt die unbequeme Nachricht: Die alten PHV-Bestände
Denn Entwarnung ist das keine. Wer beauftragt ist, haftet, und zwar weiter, als vielen lieb ist. Die Privathaftpflicht gilt im Vertriebsalltag als Kleinvieh, überschaubare Marge, hoher Aufwand. In vielen Büros hat sich deshalb über Jahre ein Fire-and-Forget-Ansatz eingeschlichen. Einmal vermittelt, verschwindet der Vertrag als stiller Beitragszahler im Archiv. Aus den Augen, aus der Haftung. Genau das ist der Irrtum.
Die Lebensrealität überholt die Bedingungswerke im Jahrestakt. Die geplante Verschärfung der E-Scooter-Haftung, der Boom der Balkonkraftwerke samt neuer Fragen zu Sach- und Brandschäden am Mietobjekt, private Drohnen, geteilte E-Bikes und Carsharing. In Bedingungen aus den 2010er-Jahren kommt davon nichts vor. Für den Kunden heißt das im Ernstfall: keine Deckung. Für uns heißt es: Der Anruf landet auf dem eigenen Schreibtisch. Und die Pflichten aus Paragraf 6 VVG enden eben nicht mit dem Abschluß. Wer ein notwendiges Tarif-Update über Jahre nicht angemahnt hat, wird den Vorwurf der Pflichtverletzung kaum los. Dann wird die eigene Vermögensschadenhaftpflicht unfreiwillig zur letzten Verteidigungslinie.
Die Lösung liegt nicht im nächtelangen Bedingungsvergleich von hundert Tarifmerkmalen, sondern im strategischen Wechsel auf moderne Deckungskonzepte mit Innovationsklauseln. Und sie hat einen zweiten Effekt, über den zu selten gesprochen wird. Ein durchgesehener, aktueller, sauber dokumentierter Bestand ist nicht nur haftungsärmer, er ist auch mehr wert. Jeder Käufer zahlt für Ordnung, keiner für Altlasten. Wer seinen Bestand irgendwann übergeben will, sollte deshalb heute damit anfangen. Sie ahnen es: Dabei hilft PolicenTransfer. So, jetzt ist es wieder raus.
Bafin denkt über längere Stornohaftung nach
Der nächste Aufreger kommt aus Bonn. Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens hat sich zur neuen geförderten Altersvorsorge geäußert, die zum 1. Januar 2027 startet. Weil die Abschluss- und Vertriebskosten künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden müssen und ein Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei möglich ist, dauert die Refinanzierung einer Einmalprovision länger. Wiens Schlussfolgerung: Die üblichen fünf Jahre Stornohaftung könnten der neuen Risikolage unter Umständen nicht mehr gerecht werden.
Der BVK hat postwendend widersprochen. Präsident Michael H. Heinz nennt eine Verlängerung das völlig falsche Signal. Wer Anbieterwechsel erleichtere, könne nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten. Er hat recht. Schon die heutigen fünf Jahre binden Liquidität in kleinen und mittleren Betrieben. Wenn die Reform am Ende vom Vertrieb finanziert wird, wird sie nicht funktionieren, denn ohne Beratung findet dieses Produkt seine Zielgruppe nicht. Bemerkenswert ist Wiens zweiter Punkt: Ein Wechsel darf weder empfohlen werden, weil er mehr Provision bringt, noch unterbleiben, weil der Altvertrag besser vergütet ist. Rein provisionsgetriebene Vertriebssteuerung ist unzulässig. Damit lässt sich leben, das war ohnehin nie unser Geschäftsmodell.
Leben: Zwölf der Großen schrumpfen
Der Markt wuchs 2025 um gut fünf Prozent auf 96,7 Milliarden Euro gebuchte Bruttobeiträge, getrieben von Einmalbeiträgen. Trotzdem hat fast jeder vierte der 50 umsatzstärksten Anbieter verloren. Am stärksten die frühere Targo Leben, heute HDI Vorsorge, mit fast 50 Prozent auf 544 Millionen Euro nach dem Ende der Bankkooperation, zwölf Ränge abwärts in der Rangliste. Auch Cosmos, Proxalto und Ergo Leben gaben nach. Die Botschaft dahinter ist alt und bleibt richtig: Wer seinen Vertrieb an einen einzigen Kanal hängt, hängt an dessen Fortbestand.
PKV: Der Wechsel im Haus schlägt oft den Wechsel des Hauses
Zum Schluss etwas Handwerkliches aus Teil vier der Assekurata-Serie. Paralleltarife entstehen, wenn neue Generationen eingeführt und alte für den Bestand geschlossen werden. Wandern die Jungen und Gesunden ab, steigen im Altbestand Schadenbelastung und Anpassungsdruck. Für den Kunden folgt daraus eine simple Reihenfolge: Erst der interne Wechsel nach Paragraf 204 VVG, bei dem die Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben, und erst danach die Frage nach einem anderen Haus, bei dem ein erheblicher Teil dieser Rückstellungen verloren geht. Passend dazu das aktuelle Morgen&Morgen-Rating: Nur noch sieben Anbieter erreichen fünf Sterne, im Vorjahr waren es neun. Steigende Leistungsausgaben lassen weniger Spielraum für die Beitragsstabilisierung. Auch das ist eine Zahl fürs Beratungsgespräch.
Pflege: 3.400 Euro im Monat und die Reform kürzt
Ein Pflegeheimplatz kostet im ersten Wohnjahr durchschnittlich 3.400 Euro im Monat. Die Pflegekasse bezuschusst davon ausschließlich die Pflege- und Betreuungskosten, gestaffelt nach Wohndauer, im ersten Jahr mit 15 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Bewohner selbst, und zwar regional sehr unterschiedlich. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland liegen mehr als 1.000 Euro im Monat. Das Pflegeneuordnungsgesetz will die Stufen bis zum nächsthöheren Zuschuss von zwölf auf 18 Monate strecken. Wer heute rechnet, muss also mit einer längeren Durststrecke rechnen als das Modell auf dem Papier hergibt.
Was daraus folgt, ist kein Produkthinweis, sondern eine Ordnungsaufgabe. Wohngeld gibt es auch fürs Heim, in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zusätzlich das Pflegewohngeld, danach kommen Hilfe zur Pflege und Grundsicherung. Eine Studie des Paritätischen schätzt, dass allein 300.000 Anspruchsberechtigte die Hilfe zur Pflege nicht abrufen, aus Unwissenheit oder aus Scham. Wir sind keine Sozialberater, aber wir sind oft die einzigen, die mit der Familie vor dem Ernstfall über Geld sprechen. Wer diese Reihenfolge kennt und den Zusatzschutz rechtzeitig auf den Tisch legt, entscheidet mit darüber, ob ein Lebenswerk in vier Jahren Heimaufenthalt aufgezehrt wird oder nicht.
In diesem Sinne:
Allen einen guten Start ins Wochenende!
Oliver Brüß war über 25 Jahre in leitenden Funktionen in der Finanzdienstleistungsbranche aktiv. Als Vorstand hat er im Gothaer Konzern und in der Generali Gruppe über insgesamt 17 Jahre wesentliche strategische Ausrichtungen der Unternehmen begleitet und Vertrieb und Marketing verantwortet. Seit 2025 ist Brüß als Investor und Senior Advisor u.a. bei Hypoport InsurTech AG engagiert. Zudem ist er Geschäftsführer und Gesellschafter bei PolicenTransfer, dem digitalen Marktplatz für Versicherungsbestände.



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