Starkregen: Erste Hilfe im Schadenfall

Zwar hat der Deutsche Wetterdienst die Unwetterwarnungen aufgehoben, dennoch kann es heute im Laufe des Tages im Nordosten Deutschlands noch zu Starkregen und Gewittern kommen, da das Tiefdruckgebiet nach Westen abzieht.

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Erste Hilfe bei Schäden durch Starkregen

Schäden sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden. Das kann zunächst telefonisch geschehen, muss dann aber schriftlich erfolgen. In der Regel stellen die Versicherer ihren Kunden entsprechende Unterlagen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Neben einer genauen Schadensbeschreibung raten die ARAG Experten, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren - und zwar vor der Reparatur.

Der rechtliche Hintergrund: Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, Ursache, Hergang und Umfang des Schadens selbst zu prüfen, Sachverständige einzuschalten und Zeugen zu befragen. Dies ist nicht möglich, wenn mit der Schadensmeldung zu lange gewartet oder der Schaden selbst repariert wird. Unter Umständen ist Ihre Versicherung dann sogar berechtigt, Ihre Ansprüche ganz oder teilweise zu kürzen. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass Notreparaturen natürlich erlaubt sind, um Folgeschäden zu vermeiden.

Starkregen und Überschwemmung: Tipps für Mieter

Die Experten raten Mietern zu prüfen, ob der Keller noch trocken ist. Steht er unter Wasser, gilt es auch hier, den Schaden zunächst zu begrenzen. Das heißt: Gegenstände herausholen, räumen und trocknen lassen. Hab und Gut sollte auch dann in Sicherheit gebracht werden, wenn im Raum noch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit herrscht.

Sind Gemeinschaftsräume wie die Waschküche betroffen, muss der Vermieter sofort informiert werden. Ist dieser nicht erreichbar oder unternimmt er nichts, können Mieter die Feuerwehr zum Abpumpen des Wassers rufen.
S
ind Möbel oder im Keller gelagerte Gegenstände beschädigt, raten die ARAG Experten, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. Sie springt bei Überschwemmungen ein, wenn eine Elementarversicherung enthalten ist.
Wurden Wohnung oder Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil der Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend warten ließ, können Mieter von ihm Schadenersatz verlangen. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten auch dann, wenn das Wasser durch die Toilette in die Wohnung drückt. Denn der Vermieter ist auch für die einwandfreie Funktion von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich.
Auch eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn Keller und Wohnung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind und der Vermieter nicht rechtzeitig reagiert. Wie viel Miete Mieter vorübergehend einbehalten dürfen, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Um bei der Beseitigung von Starkregenschäden in der eigenen Wohnung oder im Keller zu helfen, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer freistellen. Unter Umständen muss die Zeit aber nachgearbeitet werden oder die Betroffenen müssen unbezahlten Urlaub nehmen. Für Nachbarschaftshilfe gilt die Freistellung leider nicht, so die ARAG Experten.

Gut versichert für alle (Regen-)Fälle

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Gebäude und Hausrat bei Überschwemmungen nach Starkregen nur in Kombination mit einer Elementarversicherung geschützt sind. Sturmschäden werden dagegen von einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ersetzt. Eine Wohngebäudeversicherung kommt nicht nur für Einbruch-, Feuer- und Leitungswasserschäden auf, sondern auch für Schäden am Gebäude selbst, die zum Beispiel durch ein abgedecktes Dach entstehen. Alles, was sich im Haus oder in der Wohnung befindet, ist durch eine Hausratversicherung abgesichert. Für Bruchschäden an Fenstern, Türen und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell notwendige Notverglasung - benötigt man jedoch eine Glasversicherung.

Warum eine Elementarversicherung wichtig ist

Wer zum Beispiel nach einem heftigen Gewitter den Keller volllaufen lässt, hat mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein schlechte Karten. Keine der beiden Versicherungen springt in diesem Fall ein, so die ARAG Experten. Hier hilft nur eine so genannte Elementarzusatzversicherung. Sie deckt Schäden ab, die über Sturm und Hagel hinausgehen. Gezahlt wird zum Beispiel für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann zum Beispiel trockengelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt die Elementarversicherung das ebenso wie den Aufbau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Wiederherstellungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung ebenso dafür auf wie für Mietausfälle, die Vermietern entstehen. Ein großes Thema ist auch der so genannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen wurden, sucht sich das Wasser eigene Wege - im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt die Elementarversicherung dafür auf, wenn sogenannte Rückstauschäden explizit eingeschlossen sind.

So zahlt der Fiskus bei Wasserschäden mit

Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann nach Auskunft der ARAG Experten die Kosten für Dienstleister bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer absetzen. Erstattungsfähig ist, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Leistungen, die man im Haushalt auch ohne Dienstleister selbst erledigen könnte. Bei einem Wasserschaden kann das zum Beispiel die Reinigungskraft sein, die die Wohnung von innen reinigt, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden.