Die Steuererklärung 2024 bietet mehr Sparpotenzial als viele Steuerpflichtige vermuten. Mit gezielten Strategien lassen sich auch bei vermeintlich aussichtslosen Situationen erhebliche Steuervorteile realisieren. Bis zum Abgabetermin am 31. Juli 2025 können Verbraucher noch von wenig bekannten Regelungen profitieren.
Pendlerpauschale trotz Fahrgemeinschaft voll ausschöpfen
Arbeitnehmer in Fahrgemeinschaften können die Entfernungspauschale für alle Arbeitstage ansetzen, auch wenn sie nur zeitweise selbst fahren. Die Pauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Das gewählte Verkehrsmittel spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung wird häufig übersehen, obwohl sie erhebliche Steuervorteile ermöglicht.
Gemeinsame Veranlagung nach Trennung nutzen
Getrennte Paare können für 2024 trotz Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Diese Option bleibt bis zum Jahresende der Trennung bestehen und führt oft zu Einsparungen im vierstelligen Bereich. Ein Versöhnungsversuch von mindestens einem Monat im laufenden Jahr ermöglicht sogar die gemeinsame Veranlagung für 2025.
Nebenkosten als Mieter steuerlich verwerten
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar. Dazu zählen Kosten für Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege, Schornsteinfeger und Aufzugwartung. 20 Prozent der Arbeitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Bei jährlichen Nebenkosten von 500 Euro für entsprechende Dienstleistungen ergeben sich automatisch 100 Euro Steuerersparnis. Für die Steuererklärung 2024 genügt die Nebenkostenabrechnung 2023, falls die aktuelle noch nicht vorliegt.
Kindesunterhalt unter besonderen Umständen absetzen
Klassischer Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn kein Kindergeld mehr bezogen wird und das Kind in Ausbildung oder Studium nur geringes eigenes Einkommen hat. In diesem Fall können bis zu 11.784 Euro Unterhalt jährlich über die "Anlage Unterhalt" steuerlich berücksichtigt werden.
Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen berücksichtigen
Übernimmt der Arbeitgeber nur Fahrt- und Hotelkosten, können Beschäftigte den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten ansetzen. Die Pauschalen betragen 14 Euro für An- und Abreisetage sowie 28 Euro für volle Tage. Bei Auslandsreisen gelten oft deutlich höhere Sätze. Diese Regelung wird häufig übersehen, ist aber vollkommen legal.
Digitale Hilfsmittel für optimale Steuergestaltung
Professionelle Steuersoftware erkennt oft automatisch Sparpotenzial, das manuell übersehen wird. Viele Programme bieten kostenlose Testversionen oder erfordern erst bei der Abgabe eine Gebühr. Die Kosten für Steuersoftware bis 100 Euro sind vollständig absetzbar – für Angestellte über die Werbungskosten in Anlage N. Die durchschnittliche Erstattung liegt derzeit bei 1.172 Euro, wobei durch gezielte Optimierung deutlich höhere Beträge möglich sind.
Jörg Leine, Steuerexperte beim Geldratgeber Finanztip, betont: "Das Finanzamt streicht im Zweifel nur unzulässige Posten – mehr passiert nicht." Finanztip testet jährlich Steuerprogramme und empfiehlt sieben von zwölf getesteten Lösungen. Der unabhängige Geldratgeber bietet Verbrauchern eine interaktive Vergleichstabelle mit zwölf Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen, die anhand von 20 Kriterien bewertet werden.
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