Wohngebäudeschaden - Die Krux mit den Badezimmerfliesen

Badezimmerfliesen zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den "versicherten Sachen" in einer Wohngebäudeversicherung. Es kommt bei der Entschädigung darauf an, wann Fliesen als repariert gelten. Das folgt aus einem Urteil des LG Münster vom 19.09.

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