Leistungskürzungen in der PKV: Wenn aus dem "auffälligen" Missverhältnis ein schlichtes Missverhältnis wird
In der privaten Krankenversicherung darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen Aufwendungen und Leistung nach Paragraf 192 Absatz 2 VVG vorliegt. In den Versicherungsbedingungen eines Versi ...