Versicherer muss Detektivkosten bei Betrug selbst tragen
Kosten für ein Detektiv-Büro sind auch bei Falle eines Versicherungsbetruges nicht erstattungsfähig. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen mit Urteil vom 8. September 2015 (Az.: 2 W 82/15). Demnach stellten die Richter fest, dass e ...