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psg Politik November 2005

Der AOK-Bundesverband fordert einen rechtlichen Rahmen für Patientenverfügungen. Hintergrund ist nicht zuletzt das Geschäftsmodell der "Deutschen Verfügungszentrale AG" (DVZ). Das Unternehmen behauptet, Gerichte und Krankenhäuser seien verpflichtet, in entsprechenden Situationen nachzufragen, ob der Patient in der firmeneigenen Datenbank eine Verfügung hinterlegt habe. Das stimme jedoch nicht, stellt Heike Wöllenstein, Referentin für Verbraucherschutz beim AOK-Bundesverband, klar.