Abschleppkosten

Der Geschädigte bei einem Kfz-Unfall kann den Ersatz notwendiger Abschleppkosten vom Unfallverursacher verlangen.

Abschleppkosten für das eigene Fahrzeug werden in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt, der vielfach in der Kfz-Versicherung zumindest gegen Aufschlag enthalten ist.

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