Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte

  • Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Allerdings gibt es Ausschlüsse. So sind zum Beispiel Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, nicht versichert. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes sowie - bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht (mit Ausnahme vom Beratungs-Rechtsschutz) ausgeschlossen. Die Versicherung tritt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht.
  • Es wird ebenfalls kein Versicherungsschutz für solche Fälle gewährt, die sich vor dem Versicherungsbeginn angebahnt haben.

Weiterführende Links

Siehe: Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).

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