Abschlussgebühr
Gebühr für den Abschluss oder die Erhöhung eines Bausparvertrages in Höhe von zum Beispiel 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme, die dem Bausparer berechnet bzw. auf sein anfängliches Bausparguthaben angerechnet wird. Sie deckt die Kosten der Beratung und Bearbeitung des Antrags.
Erst mit voller Bezahlung der Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als eingelöst.
Wird der Bausparvertrag nach Zuteilung aufgelöst und kein Darlehen in Anspruch genommen, wird die Abschlussgebühr in der Regel zurückgezahlt oder bei Abschluss eines neuen Bausparvertrages verrechnet.