Abwasserschäden (BHV)

Eingeschlossen sind - in teilweiser Abweichung von Ziff. 7.14 AHB - 
Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, der entsteht durch Abwässer.

Beispiele:

  • Bei Ausbauarbeiten durch A wird eine Abwasserleitung beim Auftraggeber G versehentlich durch Bauschutt verstopft. Das hierdurch zurück gestaute Abwasser tritt im Keller aus und verursacht Schäden am Warenlager des G.
  • Durch von D in einem Hotel mangelhaft installierte Abwasserrohre tritt Abwasser in erheblichem Umfang aus. Es kommt zu Schäden am Gebäude in dessen Folge Teile des Hotels nicht genutzt werden können.

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