Abzugsfranchise
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Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungssparten angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer von jedem Schaden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu tragen, entweder als festen Betrag, als prozentualen Anteil oder als Kombination aus beiden.
Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 10 Prozent, mindestens aber
1.000 EUR, als Selbstbeteiligung zu tragen.
Beispiele:
- Schaden = 3.500 EUR; Selbstbeteiligung = 3.500 EUR × 10 % = 350 EUR, mindestens aber = 1.000 EUR
- Schaden = 12.000 EUR; Selbstbeteiligung = 12.000 EUR × 10 % = 1.200 EUR
Quellenhinweis
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