Bei einem Aktuar handelt es sich um einen von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geprüften und innerhalb der Europäischen Union anerkannten Wirtschafts-/Versicherungsmathematiker. Der Aktuar analysiert bei Berüchsichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen z.B. Versicherungs-, Kapitalanlage- und Liquiditätsrisiken, u.a. in der Versicherungswirtschaft, im Bausparwesen und in der Altersvorsorge, mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung und der Statistik. Im Versicherungswesen kommt dem Aktuar eine bedeutende Rolle bei der Tarifierung und der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu.
Personenversicherungsunternehmen sowie Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, welche Deckungsrückstellungen aus der Haftpflicht- und Unfallversicherung zu bilden haben, müssen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einen verantwortlichen Aktuar bestellen.
Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen und ist meistens Vorstandsmitglied. Seine Aufgaben sind:
Der Aktuar hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.