Alkohol (Kfz)
Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille gilt ein Fahrer eines Fahrzeugs als potenziell fahruntüchtig, ab 1,1 Promille ist er es in jedem Fall. Auch Drogen führen zur Fahruntüchtigkeit.
Das Fahren trotz Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol oder Drogen stellt eine Obliegenheitsverletzung dar und führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, im Fall eines Blutalkoholgehaltes zwischen 0,8 und 1,1 Promille zumindest dann, wenn der Alkoholgenuss Einfluss auf den Unfallhergang hatte.
Gegenüber Dritten bleibt allerdings der Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Dafür riskiert der Versicherungsnehmer einen Regress des Versicherers.