Allgefahrendeckung

Auch AllRisk genannt.

Unter der Allgefahrendeckung versteht man eine Versicherungsdeckung  nach dem Prinzip der Universalität der Gefahren. Der Versicherungsschutz umfasst prinzipiell alle Ereignisse, welche unvorhergesehen und plötzlich auf die versicherten Sachen, Personen oder das Vermögen einwirken und deren Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zur Folge haben, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. 

Der Gegensatz hierzu ist die Named Perils-Deckung, welche ausschließlich die Deckung der benannten Gefahren beinhaltet. 

Aus Sicht des Versicherungsnehmers deckt die Allgefahrendeckung auch die sog. unbenannten Gefahren. 

Im Schadenfall trägt der Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes.

 

Weiterführende Links

Hausratversicherung: Allgefahrendeckung

Allgefahrendeckung (Elektronik)

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