Anfechtung

Ein Versicherungsvertrag kann durch eine der Parteien angefochten werden und wird bei erfolgreicher Anfechtung rückwirkend aufgehoben.

Anfechtungsgründe sind:

  • Irrtum auf Seiten des Versicherers oder des Versicherungsnehmers über wesentliche Bestandteile des abgeschlossenen Vertrages.
  • Arglistige Täuschung des Versicherers in Zusammenhang mit einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
  • Arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer oder seinen Vermittler über wesentliche Bestandteile des abgeschlossenen Vertrages.

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