Anomale Risiken
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Weniger gesunde, erblich belastete, kranke oder leidende Personen bezeichnet man als anomale Risiken. Diese Risiken können mit entsprechenden Zuschlägen oder Leistungsbeschränkungen versichert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen ausreichenden statistischen Materials über die Sterblichkeit von Personengruppen mit gleichen Krankheitserscheinungen.
Quellenhinweis
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