Antragsbindefrist - Versicherung
Antragsbindefrist ist die Zeit, die ein Antragsteller an seinen Antrag gebunden ist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er den Antrag zurücknehmen, wenn der Versicherer bis dahin die Annahme erklärt hat.
Die Bindefristen bestimmen sich in der Regel nach dem Antrag bzw. den Angaben in der Verbraucherinformation, nur in der Feuerversicherung und dem Pflichtversicherungsgesetz gibt es gesetzliche Vorschriften. In der Regel betragen die Fristen:
- Feuerversicherung: zwei Wochen
- Sonstige Sachversicherungen: zwei Wochen
- Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung: ein Monat
- Krankenversicherung: sechs Wochen
- Lebensversicherung: sechs Wochen