Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Restkredit-Versicherung
Diese Versicherung kann nur in Verbindung mit einer Restkredit-Versicherung abgeschlossen werden. Wird der versicherte Kreditnehmer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, übernimmt der Versicherer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Zahlungsverpflichtungen für den Kredit, indem er eine monatliche Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Zins- und Tilgungsraten an den Kreditgeber zahlt. Die Versicherungsbedingungen sehen regelmäßig eine Wartezeit von zwei Monaten vor.