Arzthaftpflichtdeckung
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag von 15 – 20 % möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko” kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Aktuelle Entwicklung der Arzthaftpflichtversicherung
Zahlreiche Ärzte waren im Jahr 2010 von der Kündigung und Prämienerhöhung der Deutschen Ärzteversicherung betroffen. Als Marktführer hat diese nach der Übernahme der Verträge der DBV Winterthur durch den Axa Konzern (zu dem die Deutsche Ärzteversicherung gehört) den größten Bestand der deutschen Arzthaftpflichtverträge.
Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten Arzthaftpflichtdeckungen an, die Schadenregulierung erfordert Erfahrung und die Kalkulation der Risiken Spezialkenntnisse.
Die Kündigung und Neukalkulation zu deutlich höheren Prämien wurde mit exorbitant gestiegenen Schadenaufwendungen begründet, wobei sich die Anzahl der Schäden nicht wesentlich erhöhte. Kostentreiber waren vor allem Großschäden. Pflegekosten und Verdienstausfallansprüche stiegen überdurchschnittlich, eine patientenfreundlichere Rechtsprechung inklusive großzügigerer Schmerzensgeldregelungen beschleunigten die Steigerung der Schadenskosten.
Eine positive Entwicklung des medizinischen Fortschritts und die besseren Überlebenschancen auch schwerstgeschädigter Patienten bergen für den Haftpflichtversicherer ironischerweise Risiken. Lebenslange Pflege- und Behandlungskosten sowie Verdienstausfall und Versorgungsansprüche verteuern den Schaden für den Versicherer.
Deshalb ist eine Prämiensteigerung der Arzthaftpflichtversicherung perspektivisch bei allen anderen Anbietern auch nicht auszuschließen. Insbesondere die in dieser Branche langjährig tätigen Versicherungsunternehmen werden in den nächsten Jahren vermutlich Neukalkulationen vornehmen müssen.
In der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sind individuelle Angebote je nach Fachrichtung einzuholen. Die Prämien unterscheiden sich pro Fachbereich teilweise extrem:
- Arzthaftpflicht Augenheilkunde
- Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
- Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
- Arzthaftpflicht Anästhesiologie
- Arzthaftpflicht Chirurgie
- Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
- Arzthaftpflicht Gynäkologie
- Arzthaftpflicht HNO
- Arzthaftpflicht Innere Medizin
- Arzthaftpflicht Kardiologie
- Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
- Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
- Arzthaftpflicht Neurochirurgie
- Arzthaftpflicht Neurologie
- Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
- Arzthaftpflicht Notfallmedizin
- Arzthaftpflicht Oralchirurgie
- Arzthaftpflicht Orthopädie
- Arzthaftpflicht Pädiatrie
- Arzthaftpflicht Pathologie
- Arzthaftpflicht Radiologie
- Arzthaftpflicht Tiermedizin
- Arzthaftpflicht Urologie
- Arzthaftpflicht Zahnmedizin
- Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.