Auslandsrisiken (Rückruf-V)

Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auch auf Versicherungsfälle / Rückrufe im Ausland, unabhängig davon, ob die Produkte durch Direkt- oder Indirekt-Exporte dorthin gelangt sind.

Abweichend hiervon wird im Hinblick auf die besondere Risikosituation für die Erzeugnisse, die sich in den USA, US-Territorien oder in Kanada befinden, kein automatischer Versicherungsschutz geboten. Hiervon sind zunächst Rückrufe betroffen, die ausschließlich diese Länder betreffen.

Darüber hinaus besteht bei einer weltweiten Rückrufaktion auch kein Versicherungsschutz für diejenigen Teile in diesen Ländern.

Beispiel:

  • Ein in Deutschland ansässiger Sportsitzhersteller exportiert sowohl nach Europa als auch in die USA. Bei einer weltweiten Rückrufaktion besteht für Kosten (unabhängig, ob diese bei den in den USA ansässigen Händlern oder dem in Deutschland ansässigen Hersteller anfallen) wegen der sich in den USA befindlichen Sportsitze keine Deckung.


Das US-/Kanada Risiko ist in der Risikoanalyse besonders zu behandeln, wobei zu unterscheiden ist zwischen

  • direktem Export (als Direkt-Exporte werden auch die Fälle behandelt, in denen der VN einen Dritten beauftragt, seine Erzeugnisse in die USA und Kanada zu exportieren („dorthin hat liefern lassen“), z.B. Auslieferungen durch eigene Vertriebsgesellschaften.);
  • bekanntem indirekten Export (z.B. für den VN ersichtliche Zulieferung an bekanntermaßen nach USA/Kanada exportierende Hersteller);
  • unbekanntem indirekten Export.

Beim unbekannt indirekten Export ist dem VN nicht ersichtlich, dass sein Erzeugnis in die USA, US-Territorien oder nach Kanada gelangt. Ein daraus resultierendes Rückrufrisiko kann aber letztlich eine Vielzahl an Herstellern treffen, so dass es geboten sein kann, den Auslandsversicherungsschutz auch auf dieses Exportrisiko auszuweiten. Gleichwohl gilt es auch hier, die besondere Risikosituation in den USA zu beachten.

Die Kostenklausel gilt für sämtliche im Ausland eintretende Versicherungsfälle sowie für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfällen, die im Ausland geltend gemacht werden.

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